Glücksspielsucht pathologisches Glücksspielen

Suchtprävention Glücksspielsucht GGL Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder AöR Auszahlungen können jederzeit von Spielenden angefordert werden und müssen unverzüglich vom Spielkonto abgezogen werden. Spielenden muss die Möglichkeit eingeräumt werden, Gewinne über einen bestimmten Betrag automatisch ausgezahlt zu bekommen. Erforderlich ist ein auf den eigenen Namen lautendes Zahlungskonto bei einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut. Somit sind […]